Zuallererst verständigen Sie bitte den Gemeindearzt (Dr. Andreas Scheuer) für die Totenbeschau. Nach deren Vornahme bzw. nachdem alle Angehörigen Abschied genommen haben, rufen Sie uns an (Tel.: 07233 / 7150 oder Mobil.: 0699 / 1386 0994), um die Abholung zu veranlassen.
Legen Sie die Kleider (einschließlich Unterwäsche, Socken, Strümpfe oder Strumpfhose), die der Verstorbene tragen soll, für uns zurecht. Selbstverständlich können Sie den Verstorbenen auch selbst ankleiden.
Bei einem Todesfall im Krankenhaus erfolgt die Totenbeschau durch Anstaltsärzte. Das Ankleiden wird vom Krankenhauspersonal übernommen. Die dafür vorgesehenen Kleider können im Krankenhaus abgegeben werden.
Vereinbaren Sie den gewünschten Termin für die Trauerfeier mit dem Pfarrer.
Weiters muss der Todesfall am Standesamt des Sterbeortes (Gemeinde Feldkirchen: Fr. Eva Mair) beurkundet werden. Diese Beurkundung erledigen wir gerne für Sie. Dafür bringen Sie bitte folgende Urkunden des Verstorbenen zu uns mit:
- Geburtsurkunde (vor 1938: Taufschein)
- Staatsbürgerschaftsnachweis (bei ausländischer Staatsbürgerschaft: Reisepass)
- Meldezettel
- Heiratsurkunde (bzw. Scheidungsurteil, Sterbeurkunde des Ehepartners)
- Nachweis des akademischen Grades
Weiters benötigen wir:
- ein Foto (auf CD od. USB-Stick od. Passbild) des Verstorbenen für Parten / Trauerbilder
- Grabkarte
Wenn speziell gewünscht:
- CDs mit passenden Liedern, die in die Trauerfeier integriert werden sollen
- Andenken, die in den Sarg gelegt werden sollen
Organisation der Träger
4 Träger und ein Kreuzträger (Nachbarn, Freunde, Vereinsmitglieder wie z.B. Feuerwehr) werden benötigt
Bestellung der Blumenkränze