Was tun im Todesfall

Zuallererst verständigen Sie bitte den Gemeindearzt für die Totenbeschau.

 

Nach deren Vornahme bzw. nachdem alle Angehörigen Abschied genommen haben, rufen Sie uns an

Mobil.: 0699 / 1386 0994), um die Abholung zu veranlassen.

 

Legen Sie die Kleider (einschließlich Unterwäsche, Socken, Strümpfe oder Strumpfhose), die der Verstorbene tragen soll, für uns zurecht. Selbstverständlich können Sie den Verstorbenen auch selbst ankleiden.

 

Bei einem Todesfall im Krankenhaus erfolgt die Totenbeschau durch Anstaltsärzte. Das Ankleiden wird vom Krankenhauspersonal übernommen. Die dafür vorgesehenen Kleider können im Krankenhaus abgegeben werden.

 

Vereinbaren Sie den gewünschten Termin für die Trauerfeier mit dem Pfarrer.

Weiters muss der Todesfall am Standesamt beurkundet werden. Diese Beurkundung erledigen wir gerne für Sie.

 

Dafür bringen Sie bitte folgende Urkunden des Verstorbenen zu uns mit:

  • Geburtsurkunde (vor 1938: Taufschein)
  • Staatsbürgerschaftsnachweis oder Reisepass
  • Meldezettel
  • Heiratsurkunde (bzw. Scheidungsurteil, Sterbeurkunde des Ehepartners)
  • Nachweis des akademischen Grades